Pia Schindler - Alpakas vom Silberberg erhält Ausgleichzahlungen für benachteiligte Gebiete laut SächsABI.SDr. S.S308.

Das Vorhaben wird Kofinanziert durch Bund und Land im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie. Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

EU-EPLR Entwicklungsprogramm

Flächenmaßnahmen gem. VO (EU) Nr. 1305/2013 Vorhaben Ergebnisformulierung gem. Anhang III, Teil 1 Nr. 2.2.a) derVO (EU) Nr. 808/2014
Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete(Förderrichtlinie AZL/2015) Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiet Mit der Umsetzung des Vorhabens "Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete" konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Somit konnte zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor-und nachgelagerten Bereich gesichert werden.
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